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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schädlingsbekämpfung Behrend GmbH – Ihre vertraglichen Rahmenbedingungen

Schädlingsbekämpfung Behrend GmbH
Geschäftsführer: Peter Behrend
Kampstraße 45, 44137 Dortmund
Tel: 0163 268 1378
E-Mail: [email protected]

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Schädlingsbekämpfung Behrend GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung sowie die Vermittlung von Schädlingsbekämpfungsleistungen.
  2. Die AGB gelten gleichermaßen für Privatkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) und Gewerbekunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf unserer Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch ein schriftliches oder mündliches Angebot des Auftragnehmers und die Annahme durch den Auftraggeber oder durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und die Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  3. Eine telefonische Auftragserteilung gilt als verbindliche Beauftragung. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine schriftliche Auftragsbestätigung.
  4. Bei Notdienst-Aufträgen ist eine mündliche Beauftragung (auch telefonisch) ausreichend, um einen wirksamen Vertrag zu begründen. Die Beauftragung umfasst die sofortige Anfahrt und die notwendigen Erstmaßnahmen zur Schädlingsbekämpfung.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt professionelle Schädlingsbekämpfungsleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Leistungen können durch eigene Mitarbeiter oder durch qualifizierte Partnerbetriebe erbracht werden, die im Auftrag des Auftragnehmers tätig werden.
  2. Der Leistungsumfang umfasst, sofern nicht anders vereinbart:
    • Artbestimmung der vorhandenen Schädlinge
    • Befallsanalyse und Ermittlung des Befallsausmaßes
    • Auswahl und Durchführung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen
    • Nachkontrolle zur Überprüfung des Bekämpfungserfolgs
  3. Es werden ausschließlich zugelassene Biozidprodukte gemäß der EU-Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) eingesetzt. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die eingesetzten Mittel und deren Sicherheitsdatenblätter.
  4. Sämtliche durchgeführten Maßnahmen werden dokumentiert. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen einen schriftlichen Bericht über die durchgeführten Arbeiten, eingesetzte Mittel und Empfehlungen für weitere Maßnahmen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den von Schädlingsbefall betroffenen Räumlichkeiten und Bereichen zu gewähren.
  2. Der Auftraggeber hat wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Schädlingsbefall zu machen, insbesondere zu Art, Umfang, Dauer und bisherigen Bekämpfungsversuchen.
  3. Die Anweisungen des Schädlingsbekämpfers sind zu befolgen. Dies gilt insbesondere für Hinweise zu Sicherheitsmaßnahmen, Lüftungszeiten und Betretungsverboten behandelter Bereiche.
  4. Soweit vom Schädlingsbekämpfer als erforderlich erachtet, hat der Auftraggeber Haustiere aus den zu behandelnden Räumen zu entfernen, Lebensmittel und Tierfutter zu sichern sowie empfindliche Gegenstände abzudecken oder zu entfernen.
  5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Verzögerungen, Mehrkosten oder Minderungen des Bekämpfungserfolgs.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Die Preise richten sich nach der individuellen Kalkulation auf Basis des Befallsumfangs, der erforderlichen Maßnahmen und des Aufwands oder nach einem vorab vereinbarten Festpreis. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Für Notdienst-Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Nacht: 20:00–07:00 Uhr, Wochenende, gesetzliche Feiertage) können Zuschläge gemäß der aktuellen Preisliste erhoben werden. Über anfallende Zuschläge wird der Auftraggeber vor Auftragserteilung informiert.
  3. Die Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung, EC-Kartenzahlung und Überweisung. Bei Überweisung beträgt das Zahlungsziel 7 Tage nach Rechnungsstellung.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (Verbraucher: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, Unternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz gemäß § 288 BGB).

§ 6 Gewährleistung und Garantie

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung aller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nach den Standards der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie den anerkannten Regeln der Technik.
  2. Bei Wiederbefall innerhalb von 3 Monaten nach der Erstbehandlung führt der Auftragnehmer eine kostenlose Nachkontrolle und gegebenenfalls eine erneute Behandlung durch, sofern es sich um denselben Schädling und denselben Befallsort handelt.
  3. Die Gewährleistung setzt voraus, dass der Auftraggeber die Hinweise und Empfehlungen des Schädlingsbekämpfers (insbesondere zu Hygienemaßnahmen, baulichen Mängelbeseitigungen und Präventionsmaßnahmen) befolgt hat.
  4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Empfehlungen des Auftragnehmers nicht beachtet, eigenmächtig Veränderungen an den Bekämpfungsmaßnahmen vornimmt oder den Wiederbefall durch eigenes Verschulden begünstigt hat.

§ 7 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblicher Deckungssumme. Gleiches gilt für eingesetzte Partnerbetriebe. Auf Verlangen werden dem Auftraggeber die Versicherungsunterlagen vorgelegt.
  3. Eine Haftung für Schäden, die durch den Schädlingsbefall selbst (vor Beauftragung oder unabhängig von der Bekämpfungsmaßnahme) entstanden sind, ist ausgeschlossen.
  4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 8 Terminabsage und Stornierung

  1. Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin bis 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz kostenfrei stornieren oder verschieben.
  2. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anfahrtspauschale in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 49,00 EUR, in Rechnung zu stellen.
  3. Bei Notdienst-Einsätzen ist eine Stornierung nach erfolgter Anfahrt des Schädlingsbekämpfers nicht mehr möglich. Die Anfahrtskosten sowie bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
  4. Ist der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht erreichbar oder wird der Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten nicht gewährt, gelten die Regelungen der kurzfristigen Absage entsprechend.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
  3. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§§ 312g, 355 BGB).
  2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung begonnen wurde, nachdem der Auftraggeber dem ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
  3. Bei Notdienst-Einsätzen, die auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen, ist der Auftraggeber zur Zahlung eines angemessenen Betrags für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet (§ 357 Abs. 8 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Leistung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers zur Beseitigung einer dringenden Gefahrenlage erbracht wird.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Dortmund.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben (salvatorische Klausel).
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Februar 2026 | Schädlingsbekämpfung Behrend GmbH, Dortmund

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